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   BVerwG, 21.09.1956 - IV C 65.56   

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https://dejure.org/1956,797
BVerwG, 21.09.1956 - IV C 65.56 (https://dejure.org/1956,797)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1956 - IV C 65.56 (https://dejure.org/1956,797)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1956 - IV C 65.56 (https://dejure.org/1956,797)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 514 (Ls.)
  • NJW 1957, 516
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56

    Rechtsmittel

    "Als hilfsbedürftig" zieht zu, wer vor der Übersiedlung in das Bundesgebiet hilfsbedürftig war oder sich als unabwendbar hilfsbedürftig werdend fühlen durfte (zu vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 - undvom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -).

    Bei Beurteilung der "Hilfsbedürftigkeit" sind die gesamten Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, insbesondere in wirtschaftlicher und in gesundheitlicher Hinsicht; die aus dem Gefühl der Verlassenheit entspringende Vereinsamung allein stellt keine Hilfsbedürftigkeit dar, insbesondere nicht, wenn beide Gatten leben, zusammen wohnen und einigermaßen rüstig sind (BVerwG IV C 28.55 und BVerwG IV C 65.56).

    In gesundheitlicher Hinsicht wird nicht Pflegebedürftigkeit im Sinne hilfloser Gebrechlichkeit vorausgesetzt (Urteil des erkennenden Senats BVerwG IV C 65.56); es genügt vielmehr die Notwendigkeit gewisser Betreuung.

  • BVerwG, 27.06.1963 - III CB 74.62

    Gewährung der Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Erforderlichkeit der

    BAA 1957 S. 22 = Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 230 LAG Nr. 5], ferner Urteil vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 - [Buchholz a.a.O., Nr. 6], Urteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - [Buchholz a.a.O., Nr. 9], Urteil vom 9. September 1960 - BVerwG IV C 285.59 - [RLA 1961 S. 25 = Buchholz a.a.O., Nr. 38]).
  • BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch stets eine Zusammenführung hilfsbedürftiger Eltern zu ihren Kindern nur dann als gegeben angenommen worden, wenn die Eltern wegen ihrer mißlichen Lage die räumliche Trennung durch eine staatliche oder eine Zonengrenze deswegen zu überwinden bestrebt waren, weil ihnen seitens der Kinder durch ein gewisses, sich nach dem Einzelfall richtendes Maß von Fürsorge in wirtschaftlicher oder persönlicher Betreuung Hilfe gewährt werden konnte (Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/107.56 - [BVerwGE 5, 48] und vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 5, 6 und 33 zu § 230 LAG]).
  • BVerwG, 30.08.1958 - III B 316.57

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Vorinstanz hierzu entsprechen den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt sind; eine weitere Klärung ist insoweit nicht mehr zu erwarten (vgl.Urteile vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - undvom 20. September 1956 - BVerwG III C 137.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nrn. 2, 5, 6, 9]).
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